GrünCard-Gutschein
Die GrünCard-Gutschein-Karte können Sie bei allen teilnehmenden Betrieben aus dem Einzelhandel, der Gastronomie und dem Handwerk einsetzen. Eine Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie – laufend aktualisiert – unter gutschein.gruendcard.de/partnerliste.
Nein. Mit dem GrünCard-Gutschein können Sie bei teilnehmenden Unternehmen solange bezahlen, wie Guthaben vorhanden ist. Das Guthaben kann beliebig gestückelt werden.
Nein. Bei dem GrünCard-Gutschein handelt es sich um ein von der gewöhnlichen GrünCard getrenntes System. Daher ist der Einsatz des Gutscheines auch nicht nur bei Partnerbetrieben der GrünCard möglich.
Ja, der GrünCard-Gutschein ist nicht personalisiert. Wenn Sie von Menschen wissen, die es bei der Flutkatastrophe besonders schwer getroffen hat oder Sie einfach jemandem eine Freude machen möchten, können Sie die Gutschein-Karte gerne weitergeben.
Guthaben, das bis zum 31.12.2022 nicht verwendet wurde, wird dem Spendenkonto der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wieder gutgeschrieben und kommt den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern auf anderem Wege zugute. (Betrifft die 125 Euro Gutscheine für Betroffene der Flutkatastrophe).
Wenn das Guthaben eines GrünCard-Gutscheins vollständig eingelöst wurde, verbleibt die Gutscheinkarte bei der jeweiligen Akzeptanzstelle. Alternativ ist es auch möglich, ein neues Guthaben auf die Gutscheinkarte zu laden und diese weiter zu verwenden oder zu verschenken.
Der Gutschein ist wie Bargeld zu betrachten und kann jederzeit vom Besitzer eingelöst werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass bei Verlust der Karte kein Ersatz gewährt werden kann.